MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN MICROSOFT SQL SERVER 2019 LOCALDB Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (bzw. abhängig von Ihrem Wohnsitz einem mit Microsoft verbundenem Unternehmen). Bitte lesen Sie die Bestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben. Diese Bestimmungen gelten auch für alle von Microsoft bezüglich der Software angebotenen • Updates, • Ergänzungen, • internetbasierten Dienste und • Supportservices. sofern Letztere nicht mit eigenen Bestimmungen ausgeliefert werden. In diesem Fall gelten diese eigenen Bestimmungen. DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN AN. FALLS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN. Wenn Sie diese Lizenzbestimmungen einhalten, verfügen Sie über die nachfolgend aufgeführten Rechte: 1. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf Ihren Geräten zu installieren und zu verwenden, um Ihre Programme zu entwerfen, zu entwickeln und zu testen. 2. ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE. a. Vertreibbarer Code. i. Recht zur Nutzung und zum Vertrieb. Wenn Sie die Bestimmungen unten einhalten, gilt Folgendes: • Sie sind berechtigt, die Objektcodeform der Software („Vertreibbarer Code“) zu kopieren und in von Ihnen entwickelten Programmen zu vertreiben, und • Sie sind berechtigt, Distributoren Ihrer Programme zu erlauben, den Vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben. ii. Vertriebsbedingungen. Für Vertreibbaren Code, den Sie vertreiben, sind Sie verpflichtet: • diesem in Ihren Programmen wesentliche primäre Funktionalität hinzuzufügen • für Vertreibbaren Code mit der Dateinamenerweiterung LIB nur die Ergebnisse des Durchlaufs dieses Vertreibbaren Codes durch einen Linker mit Ihrem Programm zu vertreiben • in einem Setupprogramm enthaltenen Vertreibbaren Code nur als Teil dieses Setupprogramms ohne Änderung zu vertreiben • von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Bestimmungen zu verlangen, die die Software mindestens in dem gleichen Umfang schützen wie dieser Vertrag, • Ihren gültigen Urheberrechtshinweis auf Ihren Programmen anzubringen und • Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der Verwendung Ihrer Programme in Zusammenhang stehen. iii. Vertriebsbeschränkungen. Sie sind nicht berechtigt, • Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise im Vertreibbaren Code zu ändern • die Marken von Microsoft in den Namen Ihrer Programme oder auf eine Weise zu verwenden, die nahelegt, dass Ihre Programme von Microsoft stammen oder von Microsoft empfohlen werden • Vertreibbaren Code zur Ausführung auf einer anderen Plattform als der Windows-Plattform zu vertreiben • Vertreibbaren Code in bösartige, täuschende oder rechtswidrige Programme aufzunehmen • den Quellcode von Vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass irgendein Teil von ihm einer Ausgeschlossenen Lizenz unterliegt. Eine Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass: • der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder • andere das Recht haben, ihn zu ändern. 3. GÜLTIGKEITSBEREICH DER LIZENZ. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Microsoft behält sich alle anderen nicht ausdrücklich unter diesem Vertrag gewährten Rechte vor, ob stillschweigend, durch Rechtswirkung oder anderweitig, es sei denn, das anwendbare Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden. Dabei sind Sie verpflichtet, technische Beschränkungen zu beachten, die Ihnen die Nutzung der Software nur auf bestimmte Art und Weise ermöglichen. Sie sind nicht berechtigt, • technische Beschränkungen der Software zu umgehen, • die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer und nur insoweit es trotz dieser Einschränkung anwendbares Recht ausdrücklich zulässt, • mehr als die in diesem Vertrag vorgesehene oder eine trotz dieser Einschränkung laut anwendbarem Recht ausdrücklich gestattete Anzahl Kopien der Software anzufertigen, • die Software zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können, • die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen, • die Software oder diesen Vertrag an Dritte zu übertragen oder • die Software für kommerzielle Software-Hostingdienste zu verwenden. 4. HINWEISE FÜR CODE VON DRITTEN. Diese Software kann Komponenten Dritter beinhalten, die gesonderten rechtlichen Anmerkungen oder anderen Verträgen unterliegen, wie in der der Software beiliegenden ThirdPartyNotices-Datei ggf. beschrieben ist. Selbst wenn diese Komponenten anderen Verträgen unterliegen, gelten dennoch die folgenden Verzichtserklärungen und Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse. 5. SICHERUNGSKOPIE. Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen. Sie dürfen diese nur zur erneuten Installation der Software verwenden. 6. DOKUMENTATION. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden. 7. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und Exportbestimmungen der USA sowie des Lands, aus dem sie ausgeführt wird. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und Exportbestimmungen einzuhalten, die für die Software gelten. Diese Gesetze enthalten auch Beschränkungen in Bezug auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und die Endnutzung. Weitere Informationen finden Sie unter www.microsoft.com/exporting. 8. SUPPORTSERVICES. Da diese Software „wie besehen“ bereitgestellt wird, stellen wir möglicherweise keine dedizierten Supportservices bereit. 9. GESAMTER VERTRAG. Dieser Vertrag sowie die Bestimmungen für von Ihnen genutzte Ergänzungen, Updates, internetbasierte Dienste und Supportservices stellen den gesamten Vertrag über die Software und die Supportservices dar. 10. ANWENDBARES RECHT. a. Vereinigte Staaten. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten erworben haben, regelt das Gesetz des Staats Washington die Auslegung dieses Vertrags und gilt für Ansprüche, die aus einer Vertragsverletzung entstehen, ungeachtet der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Gesetze des Staats Ihres Wohnorts regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüche aus den Verbraucherschutzgesetzen des Staats, aus Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb und aus Deliktsrecht. b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze des betreffenden Lands. 11. RECHTSGÜLTIGKEIT. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise sehen die Gesetze Ihres Lands andere Rechte vor. Möglicherweise haben Sie auch Rechte gegenüber der Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert für Sie keine Rechte unter den Gesetzen Ihres Lands, wenn die Gesetze Ihres Lands eben dies ausschließen. 12. AUSSCHLUSS VON GARANTIEN. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ LIZENZIERT. SIE TRAGEN DAS MIT DER VERWENDUNG VERBUNDENE RISIKO. MICROSOFT GEWÄHRT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN. MÖGLICHERWEISE GELTEN UNTER DEN ÖRTLICH ANWENDBAREN GESETZEN ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHERRECHTE ODER GESETZLICHE GARANTIEN, DIE DURCH DIESEN VERTRAG NICHT ABGEÄNDERT WERDEN KÖNNEN. IM DURCH DAS ÖRTLICH ANWENDBARE RECHT ZUGELASSENEN UMFANG SCHLIESST MICROSOFT KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS. FÜR AUSTRALIEN – NACH DEM AUSTRALIAN CONSUMER LAW GELTEN GESETZLICHE GARANTIEN, UND ES BESTEHT AN KEINER STELLE IN DIESEN BESTIMMUNGEN DIE ABSICHT, DIESE RECHTE EINZUSCHRÄNKEN. 13. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON ABHILFEANSPRÜCHEN UND SCHADENERSATZ. SIE KÖNNEN VON MICROSOFT UND DEREN LIEFERANTEN NUR EINEN ERSATZ FÜR DIREKTE SCHÄDEN BIS ZU EINEM BETRAG VON 5 US-DOLLAR ERHALTEN. SIE KÖNNEN KEINEN ERSATZ FÜR ANDERE SCHÄDEN ERHALTEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, SPEZIELLE, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN. Diese Beschränkung gilt für • alles im Zusammenhang mit der Software, Diensten, Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern oder Programmen von Drittanbietern und • Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen in dem nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang. Sie hat auch dann Gültigkeit, wenn Microsoft von der Möglichkeit der Schäden gewusst hat oder hätte wissen müssen. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise nicht für Sie, weil Ihr Land den Ausschluss oder die Beschränkung von zufälligen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet. Wenn Sie die Software in DEUTSCHLAND oder in ÖSTERREICH erworben haben, findet die Beschränkung im vorstehenden Absatz „Beschränkung und Ausschluss von Schadenersatz“ auf Sie keine Anwendung. Stattdessen gelten für Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung, die folgenden Regelungen: Microsoft haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Microsoft haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Wenn Sie die Software jedoch in Deutschland erworben haben, haftet Microsoft auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn Microsoft eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. „Kardinalpflichten“). In diesen Fällen ist die Haftung von Microsoft auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet Microsoft auch in Deutschland nicht für leichte Fahrlässigkeit.